Pflege FAQ

Gut zu wissen

Sie suchen einen ambulanten Pflegedienst in Oberhausen, bei dem Pflege und Betreuung nicht nur leere Worte sind, sondern täglich gelebt werden? Sie wünschen sich kompetente Pflegefachkräfte, die Ihnen beständig zur Seite stehen und zu verlässlichen Ansprechpartnern werden? Beim Ambulanten Pflegedienst Dumeier verstehen wir ambulante Pflege als Aufgabe mit Herz: mehr Menschlichkeit, mehr Engagement, mehr Verlässlichkeit. Für uns stehen immer die Menschen im Mittelpunkt – die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte.

Wenn Kapazitäten verfügbar sind, können wir in der Regel bereits am nächsten Tag starten – auch am Wochenende.

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt vielfältige Aufgaben – von medizinischer Behandlungspflege über Unterstützung im Alltag bis hin zu hauswirtschaftlichen Hilfen. Welche Leistungen genau zum Einsatz kommen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine Übersicht finden Sie in unseren FAQ. Die Kostenübernahme richtet sich nach der jeweiligen Leistung und wird in vielen Fällen von der Pflege- oder Krankenkasse getragen. Gerne beraten wir Sie individuell, welche Unterstützung für Sie möglich ist.

Ob die Pflegekasse alle Kosten übernimmt, hängt von den gewählten Leistungen ab. Manche Angebote sind vollständig abgedeckt, andere können anteilig oder gar nicht übernommen werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem Pflegegrad und zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Beim Ambulanten Pflegedienst Dumeier hat jeder Klient eine feste Bezugspflegekraft. So entsteht ein vertrautes Miteinander, das Sicherheit gibt und eine persönliche Beziehung ermöglicht.

Die Versorgung richtet sich nach Ihrem individuellen Pflegebedarf und der vereinbarten Pflegestufe. Gemeinsam mit Ihnen legen wir feste Termine für die ambulante Betreuung fest. Unsere regulären Einsatzzeiten liegen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Kurzfristige Änderungen sind – unter Berücksichtigung bestimmter Fristen – jederzeit möglich.

Wenn Sie eine geplante Leistung absagen möchten, entstehen Ihnen keine Kosten, sofern die Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgt. Bei Einsätzen an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen muss die Absage bis spätestens 11 Uhr des vorhergehenden Werktages erfolgen.

Als Pflegebedürftiger können Sie Ihren Pflegevertrag jederzeit fristlos kündigen. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst gilt hingegen eine Frist von 4 Wochen.

Unsere Pflegekräfte unterliegen der Schweigepflicht und geben keine Informationen über Pflegebedürftige an Dritte weiter. Auskünfte dürfen ausschließlich an Personen erfolgen, die vom Klienten ausdrücklich benannt oder bevollmächtigt wurden. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten und persönlichen Informationen jederzeit geschützt bleiben.

Der Pflegegrad (früher Pflegestufe) beschreibt, wie selbstständig eine Person noch ist und in welchem Umfang Unterstützung benötigt wird. Grundlage dafür ist ein Punktesystem: Je mehr Punkte bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) vergeben werden, desto höher ist der Pflegegrad. Die fünf Pflegegrade im Überblick: Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte) Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte) Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte) Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte) Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen Sie von der Pflegekasse erhalten können. Er bestimmt also den Umfang der finanziellen Unterstützung und der pflegerischen Leistungen, die Ihnen zustehen. Die Feststellung des Hilfs- und Pflegebedarfs erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Pflegeversicherung (MD) im Rahmen einer Begutachtung. Auf Basis dieser Einschätzung wird der entsprechende Pflegegrad vergeben.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse – oft auch online oder telefonisch auf Anfrage.

Ein geschulter Arzt oder eine Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes überprüft den Gesundheitszustand der betroffenen Person anhand eines standardisierten Fragenkatalogs. Auf Basis der Ergebnisse wird ein Pflegegrad festgelegt und der Pflegekasse mitgeteilt. Damit der Gutachter ein möglichst vollständiges Bild erhält, empfiehlt es sich, bereits zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch zu führen. Darin sollten alle pflegerelevanten Informationen dokumentiert werden – zum Beispiel Tätigkeiten, bei denen Unterstützung benötigt wird, sowie der zeitliche Aufwand. Gerne unterstützt Sie der Ambulante Pflegedienst Dumeier bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und berät Sie, wie Sie sich optimal darauf einstellen können.

Pflegebedürftige haben – abhängig vom jeweiligen Pflegegrad – Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Dazu zählen unter anderem der Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützungsangebote, Pflegesachleistungen durch den ambulanten Pflegedienst sowie Pflegegeld, das von Angehörigen flexibel eingesetzt werden kann. Darüber hinaus stehen Möglichkeiten wie die Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger, die Kurzzeitpflege bei einem vorübergehenden höheren Bedarf, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen sowie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Umbauten zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Welche Leistungen im Detail genutzt werden können, hängt vom individuellen Pflegegrad ab. Gerne beraten wir Sie beim Ambulanten Pflegedienst Dumeier in Oberhausen persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche optimal ausschöpfen können.

Der kombinierte Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege liegt bei maximal 3.539 Euro. Pflegebedürftige können dabei selbst entscheiden, wie sie diesen Betrag zwischen beiden Leistungsarten aufteilen möchten. Gerne informieren wir Sie beim Ambulanten Pflegedienst Dumeier in Oberhausen im Detail über Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten.

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 53 Euro. Dieser Betrag kann für digitale Pflegeanwendungen und technische Hilfsmittel eingesetzt werden, die den Pflegealltag erleichtern – zum Beispiel für Apps zur Medikamentenerinnerung oder Systeme zur Vitalwertüberwachung. Mehr Informationen zu Ihren individuellen Ansprüchen erhalten Sie auf unserer Informationsseite oder direkt im persönlichen Gespräch mit dem Ambulanten Pflegedienst Dumeier in Oberhausen.

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